|
Kurzarbeit ist eine Möglichkeit bzw. ein Instrument für Unternehmen, in einer schwierigen Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden. Die betroffenen Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Der hierdurch entstandene Verdienstausfall wird durch das von der Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld (Kug), jedenfalls zum Teil, ausgeglichen. Zuständig für die Beantragung dieser Leistung ist die jeweilige Agentur für Arbeit am Unternehmensstandort, ausbezahlt wird es durch den Arbeitgeber. Steht ein Kind auf der Steuerkarte, bekommt man 67 % der Nettoentgeltdifferenz, alle andere bekommen 60 % je Kalendermonat.
Kurzarbeit soll Unternehmen bei vorübergehender schlechter Auftragslage helfen zu überleben, in dem die Personalkosten erheblich reduziert werden. Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Im „Tausch“ dafür bleibt jedoch in der Regel der Arbeitsplatz erhalten. Anders als bei Entlassungen muss das Unternehmen keine qualifizierten und eingearbeiteten Mitarbeiter aufgeben und sich nicht nach der schlechten Wirtschaftslage um neue Arbeitnehmer bemühen. Ein Tauschgeschäft, was beiden Seiten einen Nutzen bringen kann.
In den Unternehmen, in denen ein Betriebsrat besteht, unterliegt die Beantragung und Ausgestaltung der Kurzarbeit der betrieblichen Mitbestimmung des Betriebsrates gem. § 87 BetrVG. Aber auch in Betrieben ohne Betriebsrat ist der Arbeitgeber in seinem Handeln nicht völlig frei. Wir beraten bzw. informieren über die betrieblichen und gesetzlichen Voraussetzungen, über die Leistungen und die Bezugsdauer, die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen, Verfahrensfragen und ebenso über die Inhalte und Ausgestaltung der betrieblichen Mitbestimmung.
Weitere Anreize bietet die Kurzarbeit, wenn sie mit Qualifizierungsmaßnahmen verbunden wird.
Unsere Beratung bzw. Informationsveranstaltungen finden in der Regel in Kooperation mit Vertretern der Agentur für Arbeit statt.
|